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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22   

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https://dejure.org/2023,2971
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22 (https://dejure.org/2023,2971)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.2023 - 15 E 569/22 (https://dejure.org/2023,2971)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - 15 E 569/22 (https://dejure.org/2023,2971)
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    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; IFG NRW § 4 Abs. 1
    Mutwilligkeit des isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife bzgl. Einsichtnahme in die Geschäftsverteilungspläne der einzelnen Spruchkörper

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 A 593/20
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22
    Denn für die Konstellation, dass der Antragsteller einen Antrag auf Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan des laufenden Jahres noch im gleichen Jahr gestellt, hierüber aber erst im nachfolgenden Jahr seitens der Behörde entschieden wurde, hat der Senat mit Blick auf die Frage, inwiefern dem Antragsteller insofern ein Jedermann-Recht auf Einsichtnahme zusteht, in einem "Musterverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt, OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2021 - 15 A 593/20 -, juris Rn. 4, und die Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung zugelassen, parallele Prozesskostenhilfeanträge aber wegen Mutwilligkeit abgelehnt.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 15 A 593/20 -, juris.

    Soweit das Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung die Frage der Sperrwirkung unter Verweis auf abweichende Prozesskostenhilfebeschlüsse des Senats zu den Verfahren 15 A 593/20 und 15 A 760/20 auch hinsichtlich der Geschäftsverteilungspläne aus dem Jahr 2022 als offen angesehen hat, ergibt sich dies aus den vorgenannten Entscheidungen nicht.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 3. März 2021 - 15 A 593/20 und 15 A 760/20 -, jeweils juris Rn. 4.

    Für den Feststellungsantrag hinsichtlich der Geschäftsverteilungspläne aus dem Jahr 2021 ist jedenfalls Mutwilligkeit anzunehmen, weil die Frage, inwiefern eine ablehnende Behördenentscheidung aus dem Jahr nach der Geltung des jeweiligen Geschäftsverteilungsplans rechtswidrig gewesen ist, wenn der Antrag auf Einsicht noch im Vorjahr gestellt wurde, inzident auch im Verfahren 15 A 593/20 zu klären war.

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 4/19

    Gewährung der Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22
    vgl. für das laufende Geschäftsjahr betreffende Geschäftsverteilungspläne bereits OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 15 E 1027/18 -, juris Rn. 31; ebenso nachfolgend ausdrücklich BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ)2/18 -, juris Rn. 23 f.; BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ) 4/19 -, juris Rn. 21 (zu § 1 Abs. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz BW); für das saarländische Informationsfreiheitsrecht Saarl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2019 - 15 E 1027/18
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22
    vgl. für das laufende Geschäftsjahr betreffende Geschäftsverteilungspläne bereits OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 15 E 1027/18 -, juris Rn. 31; ebenso nachfolgend ausdrücklich BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ)2/18 -, juris Rn. 23 f.; BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ) 4/19 -, juris Rn. 21 (zu § 1 Abs. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz BW); für das saarländische Informationsfreiheitsrecht Saarl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 15 E 465/20
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22
    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 3. März 2021- 15 E 465/20 -, juris Rn. 3 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2022 - 15 E 534/22

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Feststellung der örtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22
    vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 15 E 374/19 - (nicht veröffentlicht, aber ebenfalls den Antragsteller betreffend); Beschluss vom 16. August 2022 - 15 E 534/22 -, juris Rn. 2 ff.
  • OVG Saarland, 19.08.2022 - 1 E 148/22

    Einsichtnahme in Senatsgeschäftsverteilungsplan - GVG als Sonderregelung zum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22
    OVG, Beschluss vom 19. August 2022 - 1 E 148/22 -, juris.
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